EU-Recht: Uploadfilter und Artikel 13

 

Im März waren die Medien voll von Demonstrationen gegen die neue Urheberrechtsreform. Es war von „das Ende des Internets und der Freiheit“ die Rede. Doch was bedeuten die Gesetze eigentlich für Betriebe und den Mittelstand?

In erster Linie schützt es die Kreativen, dessen Werke nun nicht ungefragt reproduziert werden können, ohne eine entsprechende Entlohnung oder Freigabe zu erhalten. Die Betreiber von Plattformen müssen dies nun vor dem Hochladen von z.B. Bildern, Texten und Videos prüfen. Dazu werden womöglich sogenannte Uploadfilter eingesetzt.

Im Grunde gilt schon immer: Ein Werk gehört dem, der es erschaffen hat. Dies heißt es zu schützen, auch wenn es eine kreative Arbeit ist.

Auf der anderen Seite schützt das neue Gesetz, bzw. die Uploadfilter vor unverschuldeten Fehlverhalten und mögliche Abmahnungen.

 

Beispiel aus der Praxis: Viele Betriebe nutzen für ihre Onlineaktivitäten Bilder, die sie auf Plattformen erwerben oder kostenlos herunterladen können – bzw. Pixabay. Dort kann jedoch auch fremdes Material von Plattformnutzern hochgeladen werden.

Damit hat das Material keine Freigabe durch den Urheber und darf somit nicht frei verwendet werden. Prüfen mussten das die Plattformen bisher nicht. Mit dem Gesetz wird diese Lücke nun geschlossen und die Verantwortung liegt nicht mehr beim Endnutzer des Materials, sondern bei der Plattform.

 

Kreishandwerkerschaft Stade
Kreishandwerkerschaft Stade

Authorin: Kim Katharina Koch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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